Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 21. Juli 2026. Diese Bedingungen gelten für alle entgeltlichen Leistungen der EDSO gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 14 BGB). Es handelt sich ausschließlich um ein B2B-Angebot. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt; ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB besteht daher nicht.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der nachstehend beschriebenen Leistungen ist die im Impressum genannte betreibende Gesellschaft (nachfolgend „EDSO"). Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse über die drei Leistungssegmente L0-Selbsteinschätzung, L2/L3-Zertifizierungsaudit und L4-Audit. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn EDSO ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungssegmente im Überblick
2.1 L0-Selbsteinschätzung (Basisstufe)
L0 ist ausdrücklich keine Zertifizierung. Leistungsgegenstand ist die geführte Selbsteinschätzung des Kunden zur digitalen Souveränität auf Organisationsebene, die automatisierte Auswertung mit L0-Report, die Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung („Report of Self-Assessment") sowie die Aufnahme in das öffentliche L0-Segment des EDSO-Registers. Ein Zertifikat oder Badge wird nicht ausgestellt und darf nicht geführt werden.
2.2 L2/L3-Zertifizierungsaudit
L2 und L3 sind keine getrennten Auditprodukte, sondern zwei mögliche Ergebnissedesselben externen Zertifizierungsaudits durch eine akkreditierte Prüfstelle. Voraussetzung für den Zertifizierungsantrag ist ein gültiges, auf denselben Rechtsträger ausgestelltes L0. Bei erfolgreicher Zertifizierungsentscheidung stellt EDSO ein Zertifikat mit dreijähriger Geltungsdauer aus; Badge- und Zeichennutzung richten sich nach der Zeichen- und Badge-Nutzungsordnung.
2.3 L4-Audit
L4 ist ein eigenständiges, individuell beauftragtes Vor-Ort-Audit für kritische Anwendungen. Preis, Umfang und Prüftiefe werden vor Beauftragung schriftlich vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag über L0 kommt mit Absenden der Bestellung im L0-Checkout und Bestätigung durch EDSO (Rechnungsstellung) zustande. Der Vertrag über L2/L3 kommt mit schriftlicher Annahme des vollständig ausgefüllten Zertifizierungsantrags durch EDSO zustande. Der Vertrag über L4 kommt mit gegengezeichnetem Einzelangebot zustande.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
- L0 einmalig: 490 € netto, einmalige Zahlung.
- L0 im Abonnement: 79 € netto/Monat, mit Mindestlaufzeit gemäß § 5.
- L2/L3-Zertifizierungsaudit: 2.900 € netto Auditgebühr zzgl. 3.900 € netto/Jahr.
- L4: nach Einzelvereinbarung.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie ein angemessener Verzugsschaden. EDSO ist berechtigt, Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten und Zugänge zum Mitgliederbereich auszusetzen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
5.1 L0-Abonnement
Das L0-Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss. Es verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode in Textform (§ 126b BGB) kündigt. Die einmalige L0-Zahlung ist keinem Abonnement zugeordnet und begründet kein Dauerschuldverhältnis; Leistungsumfang und Registereintrag ruhen jedoch 12 Monate nach Ausstellung.
5.2 L2/L3-Vertrag
Der L2/L3-Vertrag läuft bis zum regulären Ablauf der dreijährigen Zertifikatsgeltung oder bis zur früheren Aussetzung/dem Entzug des Zertifikats nach der Verfahrensordnung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
5.3 L4-Vertrag
Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem Einzelvertrag.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Er hat EDSO und der beauftragten Prüfstelle die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Auskünfte, Räumlichkeiten und Ansprechpersonen zeitgerecht bereitzustellen. Wesentliche Änderungen am Prüfgegenstand (Rechtsträger, Betriebsmodell, Standorte, Unterauftragnehmer, wesentliche Lieferantenwechsel) sind EDSO unverzüglich in Textform mitzuteilen.
§ 7 Nutzungsrechte an Bestätigung, Zertifikat und Zeichen
Bestätigung (L0), Zertifikat (L2/L3/L4) und die zugehörigen Zeichen/Badges dürfen nur durch den ausgestellten Rechtsträger, nur für den zertifizierten Gegenstand, nur in der von EDSO freigegebenen Darstellung und nur während des jeweiligen Gültigkeitszeitraums verwendet werden. Details regelt die Zeichen- und Badge-Nutzungsordnung. Ein Verstoß berechtigt EDSO zur Aussetzung oder zum Entzug des Zertifikats sowie zur Löschung aus dem Register.
§ 8 Aussetzung, Entzug, Register
Bei begründeten Zweifeln an der Fortführung der Konformität, bei Zahlungsverzug oder bei Verstößen gegen die Zeichen-/Badge-Nutzungsordnung kann EDSO Zertifikate aussetzen oder entziehen. Die Veröffentlichung, Aktualisierung und Löschung von Registereinträgen richtet sich nach der Registerordnung.
§ 9 Haftung
EDSO haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Zertifizierung ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung des Kunden oder seiner Auftraggeber, insbesondere keine Prüfung nach NIS2, DORA oder branchenspezifischen Regulierungen. Die Verantwortung für die Einhaltung geltenden Rechts verbleibt beim Kunden.
§ 10 Vertraulichkeit
EDSO und beauftragte Prüfstellen behandeln alle nicht offenkundigen Informationen des Kunden vertraulich und verwenden sie nur zur Erbringung der geschuldeten Leistung. Öffentlich werden ausschließlich die in der Registerordnung genannten Datenfelder. Gesetzliche Auskunfts- oder Aufsichtspflichten bleiben unberührt.
§ 11 Änderungen der AGB
EDSO kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb der Frist widersprechen; im Fall des Widerspruchs ist EDSO berechtigt, das betroffene Dauerschuldverhältnis zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung ordentlich zu kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz von EDSO, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis: B2B-Standardentwurf. Vor Veröffentlichung durch die zuständige Rechtsberatung prüfen und ggf. an das tatsächlich anwendbare Vertrags- und Aufsichtsrecht anpassen.
