L1-Self-Assessment · Vorbereitung
Bevor Sie starten — kurzes Briefing
Damit das Self-Assessment in einem Durchgang gelingt: das brauchen Sie, das sollten Sie einplanen, und das sind die richtigen Personen am Tisch.
Zeitbedarf
10 – 20 Minuten konzentrierte Bearbeitung. Zwischenspeichern ist jederzeit möglich; Sie können später dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.
Benötigte Informationen
Firmenstammdaten, Rechtsraum/Hauptsitz, Sektor und welche Leistungsgattungen Sie im Scope haben. Für die Domänen D1–D6 reichen Verortung und Struktur — keine vertraulichen Architekturdetails.
Wer sollte mit am Tisch sitzen
Je nach Unternehmensgröße variieren die Rollen — siehe unten.
Empfohlene Teilnehmer:innen
Kleinunternehmen (≤ 50 MA)
- Geschäftsführung
- IT-Verantwortliche:r oder Externe:r mit IT-Mandat
- Datenschutz- bzw. Compliance-Ansprechpartner:in (sofern vorhanden)
Mittelstand (50 – 500 MA)
- CISO oder IT-Leitung
- Datenschutzbeauftragte:r
- Einkauf / Lieferantenmanagement
- Compliance bzw. Geschäftsleitung
Konzern / Behörde
- Souveränitätsbeauftragte:r oder Chief Digital Officer
- CISO und Datenschutzbeauftragte:r
- Lieferanten- und Vertragsmanagement
- Compliance / Revision
- Fachbereich des betrachteten Scopes
Was Sie bereitlegen sollten
- Übersicht der eingesetzten Leistungsgattungen im Scope (z. B. Cloud-Infrastruktur, Kollaboration, Identity, KI-Dienste).
- Kenntnis der relevanten Rechtsräume: Sitz, Datenverarbeitungsregionen, Eigentumsverhältnisse der Hauptlieferanten.
- Stand der Dokumentation: Verträge, Auftragsverarbeitungen, Notfallpläne, Exit-Strategien.
- Governance-Strukturen: Wer entscheidet über Lieferantenwahl, Datenklassifikation, Reaktionen auf Vorfälle?
So läuft es ab
- 1. Self-Assessment durchlaufen (8 Schritte, lokal zwischengespeichert).
- 2. Vorschau Ihres L1-Status ansehen.
- 3. Daten eingeben.
- 4. Vollständigen Report freischalten.
- 5. Eintrag im offiziellen EDSO-Register.
Startberechtigt sind Geschäftsführung, Vorstand, verantwortliche Leitungsebene oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter. Sie müssen für das Unternehmen rechtsverbindlich erklären können.