Kontakt · Beschwerde & Einspruch

Beschwerde- und Einspruchsstelle.

Unabhängig vom Zertifizierungs­gremium. Pflicht nach ISO/IEC 17065.

1. Was Sie hier melden können§

  • Verfahrensbeschwerden gegen ein laufendes oder abgeschlossenes Zertifizierungs­verfahren.
  • Einsprüche gegen Zertifizierungs­entscheidungen.
  • Beschwerden gegen einen Prüfer.
  • Beschwerden gegen die Geschäftsstelle.

2. Wer Ihre Beschwerde bearbeitet§

Eine eigene, vom Zertifizierungs­gremium organisatorisch und personell unabhängige Beschwerdestelle. Diese Trennung ist regulatorisch zwingend (ISO/IEC 17065) und konstitutiver Bestandteil der EDSO-Aufbauorganisation.

3. Beschwerdeformular§

4. Verfahren und Fristen§

  • Eingangsbestätigung binnen 5 Werktagen.
  • Erste Stellungnahme binnen 30 Werktagen.
  • Entscheidung binnen 90 Werktagen.
  • Rechtsmittel nach Entscheidung: Eskalation an den Beirat, anschließend ordentlicher Rechtsweg.