Zertifizierung · Beschwerden und Einsprüche
Verfahrensordnung Beschwerden und Einsprüche.
Diese Verfahrensordnung regelt die Behandlung von Beschwerden gegen EDSO oder eine beauftragte Prüfstelle sowie von Einsprüchen gegen Ergebnis- und Zertifizierungs entscheidungen. Sie erfüllt die Anforderungen der ISO/IEC 17065 an ein unabhängiges, dokumentiertes und nichtdiskriminierendes Verfahren.
1. Anwendungsbereich
- Beschwerden: Unmutsäußerungen jeder Art gegenüber EDSO, einer Prüfstelle oder einem Zertifikatsinhaber (z. B. Verhalten, Zeichenmissbrauch, Qualität, Interessenkonflikt).
- Einsprüche: förmlicher Antrag auf Überprüfung einer konkreten Ergebnis- oder Zertifizierungsentscheidung (L2/L3/L4 sowie L0-Ergebniskorrektur).
2. L0-Ergebniskorrektur
Für die L0-Selbsteinschätzung besteht kein Einspruchsrecht im zertifizierungsrechtlichen Sinne, da L0 keine Zertifizierungsentscheidung ist. Kunden können jedoch eine Ergebniskorrektur beantragen, wenn Antworten technisch fehlerhaft erfasst wurden oder ein nachweislicher Verarbeitungsfehler vorliegt. Der Antrag ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Bestätigung in Textform an kontakt@edso-standard.eu zu richten. Die Geschäftsstelle entscheidet binnen 15 Arbeitstagen. Eine Korrektur berührt Registereintrag und Bestätigungsdokument entsprechend.
3. Einspruch gegen Zertifizierungsentscheidung (L2/L3/L4)
- Frist und Form. Einsprüche sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Entscheidung schriftlich (Post oder qualifizierter E-Mail) unter Darlegung des Sachverhalts und der Beweismittel einzulegen.
- Erste Instanz — Geschäftsstelle. Die EDSO-Geschäftsstelle prüft formal (Frist, Zulässigkeit) und bestätigt Eingang innerhalb von 5 Arbeitstagen.
- Zweite Instanz — Zertifizierungsgremium. Die inhaltliche Entscheidung trifft das Zertifizierungsgremium in einer Besetzung, die weder an der ursprünglichen Auditdurchführung noch an der Erstbewertung beteiligt war. Entscheidung binnen 60 Kalendertagen.
- Letzte Instanz — Beirat. Gegen die Entscheidung des Zertifizierungsgremiums ist der Beirat als unabhängiges Aufsichtsgremium anrufbar. Die Beiratsentscheidung ist verfahrensabschließend.
4. Beschwerden gegen Verhalten oder Zeichenmissbrauch
Beschwerden können jederzeit und formfrei eingereicht werden — per E-Mail an kontakt@edso-standard.eu , über das Beschwerdeformular oder vertraulich über den Hinweisgeberkanal. Die Geschäftsstelle bestätigt Eingang binnen 5 Arbeitstagen und teilt das Ergebnis binnen 30 Kalendertagen mit. Anonyme Beschwerden werden bearbeitet, soweit der Sachverhalt hinreichend konkret ist.
5. Unabhängigkeit, Vertraulichkeit, Dokumentation
- An der Entscheidung Beteiligte dürfen keine Interessenkonflikte im Einzelfall haben.
- Alle Beschwerden und Einsprüche werden vertraulich und diskriminierungsfrei behandelt.
- Vorgänge werden vollständig dokumentiert und mindestens fünf Jahre revisionssicher aufbewahrt.
- Bei begründetem Einspruch werden Zertifizierungsentscheidungen korrigiert, Register und Zertifikat entsprechend angepasst.
6. Kosten
Beschwerden sind kostenfrei. Einsprüche sind kostenfrei; bei offensichtlich rechtsmissbräuchlicher oder wiederholt gleichgerichteter Einlegung kann EDSO die angemessenen Bearbeitungskosten in Rechnung stellen.
Stand: 21. Juli 2026. B2B-Standardentwurf, vor Veröffentlichung durch Rechtsberatung prüfen.
