Zertifizierung · Prozess

Der EDSO-Zertifizierungsprozess.

Fünf Phasen nach ISO/IEC 17065.

1. Phasen-Übersicht§

#PhaseDauer (Richtwert)Lieferergebnis
1Antrag und Scoping2–4 WochenScope-Festlegung, Vertragsabschluss
2Dokumentenprüfung4–8 WochenDokumentations-Befund, Lückenanalyse
3Audit (vor Ort / remote)1–3 WochenAudit-Bericht mit Befunden
4Begutachtung und Entscheidung4–6 WochenZertifikat oder Ablehnung mit Begründung
5Überwachung und Re-Zertifizierungjährlich / 3 JahreÜberwachungsbericht, ggf. Re-Zertifizierung

2. Phasen im Detail§

3. Zeitachse insgesamt§

Erstzertifizierung dauert in der Regel 3–6 Monate vom Antrag bis zum Zertifikat. Re-Zertifizierungen sind kürzer (typisch 6–10 Wochen). Wesentliche Service-Änderungen können eine Re-Zertifizierung vor Ablauf erfordern.

4. Statusführung während des Verfahrens (L1)§

Während der Vorbereitung und des laufenden Verfahrens wird das Unternehmen als L1 geführt. L1 ist kein Reifegrad und kein Prüfergebnis, sondern ein Zwischenstatus: Er kennzeichnet Unternehmen, die die auditierten Stufen L2 oder L3 anstreben und sich entweder in einem noch nicht abgeschlossenen Audit befinden oder die erforderlichen Voraussetzungen herstellen — etwa durch Nacharbeiten von Dokumentation, Aufbau organisatorischer Strukturen sowie Erfassung und Bereinigung von Abhängigkeiten.

Aus L1 entsteht weder ein Zertifikat noch eine Zeichenberechtigung, und L1 erlaubt keinen Rückschluss auf das spätere Auditergebnis. Mit dem Abschluss des Audits endet L1 und wird durch das Ergebnis L2 oder L3 ersetzt. Verfügt ein Unternehmen bereits über eine auditierte Stufe, bleibt diese während eines höherstufigen Verfahrens maßgeblich: Ein Unternehmen mit L3, das ein Audit zu L4 durchläuft, wird weiterhin als L3 geführt.

5. Beschwerde, Einspruch, Rechtsweg§

Antragsteller haben in jeder Phase ein dokumentiertes Beschwerde- und Einspruchsrecht. Beschwerden gehen an die Beschwerdestelle (Geschäftsstelle), Einsprüche an das Zertifizierungsgremium und letztlich an den Beirat.

Der ordentliche Rechtsweg bleibt unberührt. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Zertifizierungsvertrag ergibt sich aus dem Zertifizierungsvertrag, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.